
01. Mai 2020
Projektlaufzeit: 05.2020 - 12.2020
Projektstatus: laufend
Förderkennzeichen: W 201925
Das Projekt wird von folgenden Partnern durchgeführt:
Im Vorhaben Rückdos soll zur praktischen Untersetzung des DVGW-Arbeitsblattes W 256 ein einfach zu handhabendes Formblatt mit kurzen Erläuterungen entstehen. Dieses soll insbesondere kleine Unternehmen der Wasserversorgung in die Lage versetzen, auf der Basis der üblicherweise zur Verfügung stehenden Informationen und Messergebnissen folgende Aussagen zu treffen:
Ergänzend soll ein Dosis-Berechnungsschema auf der Grundlage von Excel entwickelt werden, um eine einfache und schnelle Bewertung der Rückstände zu ermöglichen. Die Anwendung des Formblatts wird anschließend praxisnah und mit ausgewählten Wasserversorgungsunternehmen getestet und optimiert.
Wasserversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob Rückstände aus der Grundwasseraufbereitung radioaktiv belastet sind und ob diese aus Sicht des Strahlenschutzrechtes überwacht werden müssen. In den meisten Fällen verfügen die Unternehmen nur über wenige Informationen, mit denen die radiologische Beschaffenheit der Rückstände abgeschätzt werden kann. Außerdem sind sie nur begrenzt in der Lage, eigene Messungen im Zusammenhang mit der Radioaktivität von Rückständen durchzuführen bzw. durch externe Dienstleister durchführen zu lassen.
Das technische Regelwerk des DVGW beschreibt im Arbeitsblatt W 256 den Umgang und die Entsorgung solcher Rückstände wie Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohle. Es fehlt jedoch eine praxisnahe Handreichung, insbesondere für kleine Unternehmen der Wasserversorgung, zur Anwendung und Umsetzung der aktuellen Regelung laut Strahlenschutzrecht.
Im Kleinvorhaben Rückdos wird deshalb ein für Betreiber leicht verständliches Formblatt mit kurzen Erläuterungen erstellt. Zudem soll ein automatisiertes Berechnungsschema auf der Grundlage von Excel entwickelt werden, welches eine vorläufige Einstufung der Rückstände ermöglicht. Mit der systematischen Zusammenstellung der verfügbaren Informationen und der durchgeführten Erstbewertung kann der Betreiber an die zuständige Strahlenschutzbehörde herantreten, um die Entlassung aus der Strahlenschutzüberwachung (sofern erforderlich) zu unterstützen oder zu beschleunigen.