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12. Mai 2022

Stellungnahme vom 12.05.2023 zur TrinkwEzgV

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEzgV)
DVGW-Stellungnahme vom 12. Mai 2023

Der risikobasierte Ansatz für die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet über Gewinnung, Aufbereitung und Speicherung bis zur Verteilung des Trinkwassers wurde 2004 von der WHO mit dem Water-Safety-Plan-Ansatz als Managementkonzept für eine sichere Trinkwasserversorgung eingeführt. 

Der DVGW hat diesen Ansatz aufgegriffen und in 2008 mit seinem Arbeitsblatt W 1001 die Grundlage für das Risikomanagement im Normalbetrieb der Wasserversorgung gelegt. Dieses Arbeitsblatt wurde später dann in die europäische Norm EN 15975-2 überführt. Daher begrüßt der DVGW es, dass der risikobasierte Ansatz über die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie (TWRL) und in der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie nun eine verbindliche Grundlage in Deutschland bekommt. 

Allerdings geht der nun vorliegende Entwurf der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEzgV) an vielen Stellen deutlich über eine 1:1-Umsetzung hinaus und setzt aus Sicht des DVGW die Artikel 7 und Artikel 8 der TRWL in Verbindung mit dem Erwägungsgrund 18 in keinster Weise sach- und fachgerecht um. Das betrifft insbesondere die einseitige und unverhältnismäßige Adressierung der Aufgaben des Risikomanagements an die Wasserversorger, die Verschärfung der Frist zur Umsetzung der 
Anforderungen sowie die Verschärfungen und Doppelregelungen zur Überwachung der Gewässer. Diese Bestimmungen stehen allesamt im klaren Widerspruch zu den Vorgaben der TWRL.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-856
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Risikomanagement im Normalbetrieb.