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Auf dem Bild sind Beispiele für eine Wasserstoffimportinfrastruktur wie Tankschiffe, Terminals, Speicher und Rohrleitungen zu sehen.

01. Oktober 2025

reDAct

Blauer und türkiser Wasserstoff im Rahmen der Delegierten Verordnung zu kohlenstoffarmen Brennstoffen: Analyse der Methodik und Handlungsempfehlungen (G 202535)
reDAct hat verschiedenen Wertschöpfungsketten für blauen und türkisen Wasserstoff gemäß aktueller EU-Vorgaben untersucht; © Copyright
Forschungsprojekt
Projektbeschreibung

Projektlaufzeit: 10.2025 - 4.2026

Projektstatus: abgeschlossen

Förderkennzeichen: G 202535

Projekt im Rahmen des DVGW-Innovationsprogramms Wasserstoff

Hintergrund

Gemäß der EU-Delegierten Verordnung zur „Festlegung einer Methode zur Bewertung der Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch kohlenstoffarme Brennstoffe“ gelten Brennstoffe als kohlenstoffarm ("low-carbon fuels (LCF)"), sofern sie eine Treibhausgasemissionsminderung (THG-Minderung) von mindestens 70 % gegenüber einem fossilen Vergleichsbrennstoff erzielen. Die Delegierte Verordnung gibt hierfür sowohl eine Berechnungsmethodik als auch Standardwerte für einen Teil der THG-Emissionen vor.

Vor diesem Hintergrund wurden in der Kurzstudie reDAct verschiedene Wertschöpfungsketten für blauen und türkisen Wasserstoff dahingehend untersucht,

  1. ob die Vorgaben zur THG-Minderung heute bereits erfüllt werden können,
  2. welche Minderungspotenziale in der Zukunft bestehen,
  3. und inwieweit die vorgegebenen Standardwerte die tatsächlichen Emissionen adäquat abbilden.

Das Ergebnis: Blauer Wasserstoff kann bei Pipeline-Import von norwegischem Erdgas die Grenzwerte erfüllen; bei LNG-Importen aus den USA oder Katar ist dies Stand heute nicht möglich. Türkiser Wasserstoff kann die vorgegebenen Grenzwerte Stand heute bei Bezug von vollständig erneuerbarem Strom ebenfalls erfüllen.

Um den Markthochlauf von blauem und türkisem Wasserstoff zu ermöglichen, empfehlen die Studienautor:innen insbesondere zwei Anpassungen des regulatorischen Rahmens auf EU-Ebene: 

  1. Die praktische Relevanz der LCF-Kategorie gegenüber RFNBO (Renewable Fuel of Non-Biological Origin) zu erhöhen. 
  2. Die methodischen Vorgaben der EU-Delegierten Verordnung anzupassen, sodass sie praktikabel umsetzbar sind und Emissionsminderungen sachgerecht abbilden.

     

Ziele und Methodik

Die Studie hat vier übergeordnete Ziele verfolgt:

  1.  Allgemeinverständliche Erläuterung der Vorgaben des Delegierten Rechtsakts und der relevanten Hintergründe (AP 1);
  2.  Analyse von Parallelen und/oder Strukturbrüchen zu verwandten Vorgaben auf Europäischer Ebene, z.B. zum CBAM oder den Grünstromkriterien für grünen Wasserstoff (AP 2);
  3.  Analyse von Möglichkeiten zur THG-Emissionsminderung bei blauem Wasserstoff (insbesondere bei LNG-Importen) und deren ökonomischen Auswirkungen (AP 3);
  4.  Aufzeigen von konkreten Verbesserungsvorschlägen für den Delegated Act zur Unterstützung des Markthochlaufs von kohlenstoffarmen Wasserstoff (AP4).

Dadurch sollte ein gesamtheitlicher Blick aus juristischer, politischer und wirtschaftlicher Perspektive auf das Thema geworfen und nachhaltige Empfehlungen für das Voranbringen eines kohlenstoffarmen Wasserstoffhochlaufs erarbeitet werden, welcher für das Vorankommen eines gesamtheitliche Wasserstoffmarktes wichtig ist, in dem langfristig grüner Wasserstoff als Haupterzeugungsquelle dienen soll.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zum Forschungsprojekt wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner:in
Nils Keller
Technologie und Innovationsmanagement / Energieforschung
Telefon+49 228 9188 634
Forschung zum Thema Gaserzeugung