
01. September 2019
Projektlaufzeit: 09.2019 - 08.2021
Projektstatus: laufend
Förderkennzeichen: W 201906
In diesem Projekt wird ein Leitfaden zur Berücksichtigung europäisch geschützter Arten bei wasserrechtlichen Vorhaben erarbeitet, um Behörden und Wasserversorgern den Genehmigungsprozess zu erleichtern.
Das Projekt wird durchgeführt von:
Im Projekt wird ein speziell auf die Wasserversorgung ausgerichteter Artenschutz-Leitfaden erstellt. Ziel des Leitfadens ist es, Hilfestellungen für die Behandlung der Artenschutzbelange in wasserrechtlichen Planungs- und Zulassungsverfahren und hier insbesondere bei der Erstellung eines Fachbeitrags zum Artenschutz zu geben. Er ist auf die besonderen Verhältnisse in Grundwasserfördergebieten abgestimmt und richtet sich vor allem an die Wasserversorger und externe Gutachter, aber auch an die Fachbehörden.
Der Leitfaden soll folgendes beinhalten:
Ergänzt wird der Leitfaden durch eine Zusammenstellung vorhandener Arbeitshilfen zum Artenschutz (z.B. von verschiedenen Bundesländern) und eine Mustergliederung.
In Wasserrechtsverfahren zur Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser spielt der Naturschutz eine immer größere Rolle. So muss bei allen wasserrechtlichen Verfahren der europäische Artenschutz im vollen Umfang berücksichtigt werden. Das führt immer wieder zu Verzögerungen und teuren Untersuchungen, die sich nachher als nicht gerechtfertigt oder falsch durchgeführt erweisen. Denn sowohl bei Behördenvertretern als auch bei den Wasserversorgern fehlen Kenntnisse über die spezifischen Anforderungen in diesem Prozess. Infolge haben Wasserversorger zunehmend Schwierigkeiten, die für die Sicherung der Trinkwasserversorgung notwendigen Wasserentnahmen genehmigt zu bekommen, oder entsprechende Genehmigungen werden an immer umfangreichere Beweissicherungs- und Überwachungsaufgaben sowie Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen geknüpft.
Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, wird in diesem Projekt ein speziell auf die Wasserversorgung ausgerichteter Artenschutz-Leitfaden erstellt. Dieser behandelt die Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung des Artenschutzes bei wasserrechtlichen Verfahren ergeben.