09. Juni 2026
Seit Januar 2026 gelten für bestimmte per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) im Trinkwasser gesetzliche Grenzwerte. Zwar nimmt der Mensch den weitaus größten Teil dieser Substanzen nicht über Trinkwasser, sondern über die Luft, die Nahrungsmittel und sonstige Gebrauchsgegenstände auf. Dennoch entwickeln sich die auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten PFAS zunehmend zu einer zentralen Gefährdung für die Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgung.
Im Rahmen des DVGW-Programms „Zukunftsprogramm Wasser“ wurde deshalb die Studie “Abschätzung von Aufbereitungskosten zur Einhaltung verschiedener Trinkwassergrenzwerte für PFAS” (PFAS-Trink 2.0) beauftragt, die die Auswirkungen bestehender und aktuell diskutierter PFAS-Grenzwerte auf die öffentliche Wasserversorgung untersucht.
Das Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe analysiert erstmals umfassend die wirtschaftlichen Auswirkungen bestehender und aktuell auf EU-Ebene diskutierter verschärfter PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser. Grundlage der Untersuchung sind mehr als 2.600 Trinkwasseranalysen aus Deutschland, ergänzt durch Daten aus der Schweiz, der Grundwasserdatenbank Baden-Württemberg sowie internationalen Monitoringprogrammen.
Die Auswertung zeigt, dass der derzeitige EU-Grenzwert ∑ PFAS-20 = 0,1µ/L nur in 1,7 Prozent der deutschen und 0,9 Prozent der Schweizer Proben überschritten wird. Für den Parameter ∑ PFAS-4 = 0,02µ/L, der in Deutschland ab 2028 in Kraft tritt, liegen die Überschreitungsraten bei 3,9 Prozent bzw. 2,8 Prozent. Werden strengere Werte diskutiert (z.B. 4 oder 2 ng/L), steigt die Betroffenheit jedoch auf 20-30 Prozent, was erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung hätte.
Technisch stehen derzeit vor allem die Aktivkohlefiltration und Membranverfahren zur PFAS-Entfernung zur Verfügung. Aktivkohle ist für langkettige PFAs wirksam, zeigt jedoch bei kurzkettigen Substanzen wie PFBA und PFPeA sehr kurze Laufzeiten. TFA kann weder durch Aktivkohle noch durch Ionenaustauscher adsorptiv entfernt werden und wäre nur mittels Umkehrosmose im Vollstrom behandelbar, was zu extrem hohen Kosten und Umweltbelastungen führt.
Die Kostenanalysen zeigen bei der jeweils zugrundeliegenden Betroffenheit deutlich ansteigende volkswirtschaftliche Effekte bei sinkenden Grenzwerten:
Besonders TFA-Regulierungen würden eine nahezu flächendeckende Umkehrosmose erfordern und gelten als technisch wie ökologisch kaum vertretbar. Insgesamt zeigt die Studie, dass moderate Grenzwerte erfüllbar sind, strenge Absenkungen jedoch massive Investitionen und strukturelle Veränderungen der Trinkwasseraufbereitung erfordern würden.

Die Ergebnisse zeigen: Bereits die geltenden und künftig in Kraft tretenden Grenzwerte stellen viele Wasserversorgungsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Weitere, nicht gesundheitlich begründete Absenkungen würden die Betroffenheit der Wasserversorgung massiv erhöhen, erhebliche Investitionen auslösen und die Versorgungssicherheit gefährden, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitlich davon profitieren würden.